Erfahrungen mit Mitarbeitern kleiner Raiffeisenkassen in Haidershofen, Waidhofen/Y. und Blindenmarkt in NÖ
Schon zu meiner Zeit als gesetzlicher Kreditprüfer für Raiffeisenkassen in NÖ hatte ich das erste Mal Kontakt mit der Raiffeisenkasse Haidershofen, damals unter dem Geschäftsführer Dir. Alois Postlmayr. Dieser war als Leiter einer zu prüfenden Bank gefürchtet ob seiner Unbeugsamkeit, mit der er seine Interessen und die seiner Bank verteidigte. Als einziger Prüfer mit Wohnsitz im Westen von NÖ habe ich diesen Auftrag zur Prüfung erhalten, habe diesen mit gemischten Gefühlen angetreten und in der Folge eine Revision erlebt, die an Korrektheit und Effizienz nicht mehr zu überbieten war.
Für mich war dies ein wesentlicher Grund, sowohl meine beruflichen als auch privaten Bankgeschäfte als Selbständiger mit der RK Haidershofen abzuwickeln. Dies dann unter dem Nachfolger von Dir. Postlmayr, Herrn Dir. Ernst Mayer, den ich auch ebenso als korrekten Manager kennenlernte. Betreut wurde ich zu dieser Zeit von Herrn Prok. Hiesberger, auch diese Zusammenarbeit war stets von gegenseitiger Wertschätzung geprägt.
Nach einem Wechsel der Betreuung zu einem Herrn Friedrich Stöffelbauer (er ist vielleicht der kleine entfernte Verwandte „Fritzi“) haben sich die Grundlagen der Zusammenarbeit aber wesentlich verschlechtert. Herr Stöffelbauer gerierte sich mit einer deutlichen Überheblichkeit mir gegenüber, die ich anfangs tolerierte, solange sie nur mir gegenüber auftrat, da ich das Verhalten von Stöffelbauer seiner ev. mangelnden Kinderstube und auch einer ev. noch nicht abgeschlossenen Ausbildung zuschrieb.
Als er jedoch sein Verhalten mir gegenüber auch auf meine Klienten ausdehnte, war es Zeit, ihm dabei Einhalt zu gebieten. Herr Stöffelbauer erschwerte die Zusammenarbeit, indem er seine Entscheidungen immer von noch einzuholenden Genehmigungen von „Gremien“ abhängig machte, die er vorweg nicht einholte und die schließlich auch ausblieben.
Krass war dies im Fall meines Klienten Alois M., dessen finanzielle Situation ich nach Betriebsschließung infolge Pensionierung neu zu ordnen hatte. Mein Ersuchen um Entscheidung, ob die Raiffeisenkasse bei Erlag einer Summe aus einem Liegenschaftsteilverkauf einer Freilassung des verkauften Grundstücks zustimmen werde, beantwortete er mit der Forderung nach Vorlage der Vermessungsurkunde und der Vorlage eines Kaufvertrages und machte seine Entscheidung darüber, ob der Abtrennung des Grundstücks zugestimmt werde davon abhängig, zusätzlich wiederum mit dem Hinweis von notwendigen Zustimmungen von ungenannten „Gremien“ und Vereinbarungen über den Restkredit. Dieser machte nach Grundstücksverkauf um € 63.000,00, von denen € 50.000,00 an die RK zufließen sollten, noch rund € 200.000,00 aus, die mit erstrangiger Hypothek auf einer Liegenschaft in Konradsheim mit einem angenommenen Schätzwert von rd. e 450 bis 500 TSD besichert blieben und aus einem Einkommen der Verpflichteten Kreditnehmer von in Summe rd. € 3.800,00 bedient werden sollten. Geendet hat die Angelegenheit damit, dass Stöffelbauer erklärte, er wolle nun „einen geraden Weg (Originalzitat) gehen und er hat in der Folge trotz Vorlage einer schriftlichen Vollmacht der Ehegatten Alos und Cäcilia M. seine Schriftstücke ausschließlich an die Kunden selbst gerichtet im Versuch, mich von der Causa fernzuhalten.
Anzumerken ist noch, dass die beiden Geschäftsleiter, denen ich in einer Beschwerde über Stöffelbauer die Angelegenheit geschildert habe, das Verhalten von Stöffelbauer nicht unterbinden wollten, sie sahen auch keine Veranlassung, dass Stöffelbauer sich zu entschuldigen habe und auch keine Veranlassung den Mehraufwand an Beratungsstunden, bedingt durch eine vermutete unprofessionelle Verhaltensweise von Stöffelbauer in Höhe von rd. 2.100,00, wie er von mir in einem weiteren Schriftstück konkretisiert worden war, zu ersetzen. Beide GL, nämlich Frau GL Dir. Mag. Schober als auch ihr Kollege mit Namen Dorfmayer konnten mit der Erklärung, wieso nicht die ganze Summe aus dem Grundstücksverkauf an die RK Haidershofen zufließen könne, da Ergänzungsabgabe zur Aufschließung zu bezahlen ist, nichts anfangen. Herr Dorfmayer meinte, dies sei ihm „nicht präsent“, er wusste es also einfach nicht, was insbesondere bei Fr. GL Mag. Schober als Juristin doch einigermaßen peinlich wirkte und ein Schlaglicht auf ihr Know-how wirft.
Ein paralleles Finanzierungsersuchen meiner Klienten an die RB Waidhofen/Y., vertreten durch einen Herrn Kefer endete damit, dass Kefer meinte, eine Änderung der Finanzierung sei unsinnig und verursache nur Kosten, zusätzlich merkte er an, ein Einkommen der Kreditwerber von in Summe € 3.800,00 sei zu wenig, das müsse „einer allein verdienen“ (Originalzitat). Herr Kefer war schließlich erstaunt darüber, dass ich darüber Bescheid musste, dass der Schwiegersohn seines ehemaligen, mittlerweile pensionierten Chefs, Herr Walter Heigl (nicht mit mir verwandt) als Controller in der RK Haidershofen arbeitet. Es liegt die Vermutung nahe, dass sich hier Mitarbeiter aus der Raiffeisenorganisation ohne Scheu unter Verletzung des Bankgeheimnisses über meine Klienten ausgetauscht haben zu deren Nachteil, um ein gut besichertes, mit relativ hoher Verzinsung geführtes Engagement für die RK Haidershofen zu erhalten. Wenn Stöffelbauer dies gemacht hat, stellt dies m.E. nach einen klaren Verstoß gegen das Bankgeheimnis dar. Die Anfrage von Kefer erscheint nicht von vornherein illegal, sie wirft aber ein bezeichnendes Licht auf das Verständnis des Herrn, wie man mit Kunden umgeht. Eine Anzeige gegen unbekannt w/ vermutetem Verstoß gegen die Auflagen des Bankgeheimnisses wäre also bei Nichterledigung der Angelegenheit unter Einbeziehung der GL der Rk Haidershofen als Mitwisser aus meiner Beschwerde m.E. geboten.
Mit der Rk Blindenmarkt habe ich in einer anderen Causa Probleme gehabt. Im Zuge einer Unternehmenssanierung habe ich in einer Pachtgesellschaft einen Betrieb gepachtet und dementsprechend auch das finanzielle Überleben durch Bürgschaften meinerseits sichergestellt. In einer Auseinandersetzung mit dem Vater meines Mitgesellschafters wurde mir die Verfügung über das von mir verbürgte Kontokorrentkonto entzogen, mir wurde die Information verweigert, wer von dem von mir verbürgten Konto Behebungen durchführt, dies alles unter Weiterführung meiner Bürgschaft ohne Saldenbegrenzung. Dies war m. E. nach das Vorschieben des Bankgeheimnisses zur Hintanhaltung von berechtigten Infos an mich. Ich habe diese Angelegenheit nur deshalb rechtlich nicht weiterverfolgt, da ich im Nachhinein aus der Angelegenheit ohne finanziellen Verlust ausgestiegen bin, mit Ausnahme von RA-Kosten, wie sie in meinem Blog 3 beschrieben werden.
Quintessenz aus diesen Darlegungen ist meiner Meinung nach, dass man ohne Probleme mit Raiffeisenbanken arbeiten kann, jedoch nicht mit kleineren, da man bei diesen zu sehr den persönlichen Befindlichkeiten von Mitarbeitern ausgesetzt ist, welche infolge Überheblichkeit der Vorgesetzten nicht eingebremst wird.
Im Übrigen sollte jemand, der eine Schaukel an einem Baum zum Schaukeln aufhängen möchte, dies nicht unbedingt an einem schwachen Ast, also wie bei einer Geschäftsbeziehung mit einer kleinen Raiffeisenkasse tun. Das Gerede von der behaupteten Selbständigkeit soll lediglich eine geringere Einflussnahme vortäuschen.
gez. Dipl. Ing. Ernst Heigl, MBA, 26.1.2026
